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- Baugrundstück für EFM-Häuser
- 5871/1091 – „€ 630,- pro m² Grund“ PEACHY-ALLEY / teilbarer Baugrund mit unverbaubarem Blick
Objektdaten:
Baugrundstück für 2 Doppelhäuser – sohin 4 Einheiten – gegenüber des Norbert-Scheed-Naturschutzgebiets
Grundstücksgröße: 1.060 m²
Neubaunutzfläche: ca. 520 m²
! schon geteilt in 2 Parzellen !
Kaufpreis: € 670.000,- ( ca. € 630,- pro m² Grundstück )
Übergabe jederzeit möglich !
Objektbeschreibung:
Zum Verkauf steht ein beeindruckendes Baugrundstück aus privater Hand in einer erstklassigen Lage im 22. Bezirk mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 1.060 m².
Die voraussichtliche Neubaunutzfläche beträgt gemäß der Widmung ca. 520 m².
Anbieten würde sich hier die Entwicklung zweier Doppelhaushälften – sohin gesamt 4 Wohneinheiten.
Derzeit befindet sich auf dem Grundstück ein kleines Einfamilienhaus mit einer Nutzfläche von ca. 120 m². Die geschätzten Abrisskosten liegen bei rund € 15.000,- , ein Anbot einer Abrissfirma liegt auch bereits vor.
Aufgrund der tollen Größe des Grundstücks, als auch der Widmung, welche 25% Verbaubarkeit zulässt, bietet dieses Bauträgergrundstück die Möglichkeit, äußerst stilvolle und hochwertige Doppelhäuser mit großzügigen Gartenflächen zu entwickeln. Hervorzuheben ist außerdem, dass gegenüber des Grundstücks das Norbert-Scheed-Naturschutzgebiet liegt, welches einen unverbaubaren Weitblick gewährleistet!
Lage:
Die Liegenschaft befindet sich in idyllischer und besonders naturnaher Lage im 22. Wiener Gemeindebezirk. Direkt gegenüber liegt ein weitläufiges Naturschutzgebiet, das zu Spaziergängen, Sport und Erholung im Grünen einlädt. Die Umgebung ist geprägt von ruhigen Wohnstraßen, viel Natur und einer hohen Lebensqualität.
Trotz der ruhigen Lage überzeugt die Infrastruktur: Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten sowie medizinische Versorgung befinden sich in der Nähe.
Sonstiges:
Wir ersuchen um Verständnis, daß wir nur Anfragen mit sämtlichen Daten – insbesondere Vor- und Zuname bzw. Firmenname, Anschrift, Telefon und Mailadresse – bearbeiten können.
Energieausweis:
Ein Energieausweis wurde vom Verkäufer, nach Aufklärung über die generelle Vorlagepflicht ab 01.01.2009, noch nicht vorgelegt. Im Falle der Nichtvorlage gilt zumindest eine, dem Alter und der Art des Gebäudes entsprechende, Gesamtenergieeffizienz als vereinbart. Der vermittelnde Makler übernimmt keinerlei Gewähr oder Haftung für die tatsächliche Energieeffizienz des Gebäudes.
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